Vererben

Durch ein Vermächtnis an die Bürgerstiftung Sauerlach führen Sie nicht nur Ihr gesamtes oder einen Teil Ihres Vermögens einem guten Zweck zu.

Über den Tod hinaus zeigen Sie bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung und tragen dazu bei, die Lebensqualität in Sauerlach zu erhöhen und für eine nachhaltige Entwicklung zu
sorgen. Denn, die Zuwendung zum Stiftungskapital sichert das Bestehen und die Arbeit der Bürgerstiftung für die Zukunft. Mit der Vererbung an die Bürgerstiftung können Sie bereits zu Lebenszeiten festlegen, welchem langfristigen Zweck ihr Vermögen dienen soll.

Dabei können Sie auch festlegen, welchen Bereichen innerhalb der satzungsgemäßen Stiftungszwecke die Erträge ihres hinterlassenen Vermögens ganz oder teilweise zu Gute kommen sollen.

Der gering gehaltene Verwaltungsaufwand, die verschiedenen ehrenamtlich getragenen Gremien und das große Engagement von Freiwilligen in einer Bürgerstiftung gewährleisten, dass fast alle Erträge aus dem angelegten Kapital in die Projekte fließen können.

Vorteil des Erblassers ist, dass für an die Bürgerstiftung Sauerlach übertragenes Vermögen nach derzeitiger Rechtslage keine Erbschaftssteuer anfällt.