Siegerfotos des Fotowettbewerbs 2018/19

Oktober 2018: Wir gratulieren Herrn Klaus Broszat zum ersten Gewinnerbild und dem Preisgeld von 100 €.
Begegnung auf schmalem Pfad. Zwei Wanzen ( wohl Waldwächter Wanzen) und ein Marienkäfer.
November 2018 : Wir gratulieren Alexander Wagner zum Gewinnerbild.
Schnecke küsst Gänseblümchen
Dezember 2018: Wir gratulieren Lars Verbesek zum Gewinnerbild.
„Das ist eine Kälte, gut, dass mein Gefieder so warm hält.“
Januar 2019 Das Preisgeld von 100 € geht an Herrn Broszat. Ein selten werdender Gast, der Stieglitz. Dieses Motiv fand er im Forst hinter der St.Ulrich Kapelle bei Lanzenhaar.
Wir gratulieren!
Februar 2019: Das Preisgeld von 100 € geht diesmal an Maximilian Tradt (14 Jahre). Er beobachtete das Rotkehlchen (Erithacus rubecula), am 10.02.2019 nahe des Stauchartinger Wegs. Das Foto hat er mit seiner Panasonic Kamera aufgenommen. Wir gratulieren!
März 2019: Eine Biene labt sich am Nektar einer Kirschblüte. Wir gratulieren Alex Wagner!
April 2019: Diese Kröte hüpfte David Torres Manzanares in Sauerlach in der Kirchstraße vor die Linse. Wir gratulieren!
Mai 2019: Diese Ringelnatter sonnt sich auf dem Steg zum Gartenteich in der Schützenstraße.
Wir gratulieren Susanne Peetz!
Siegerfoto Juni 2019: Das Reh hat Stefanie Panzer am westlichen Ortsrand von Sauerlach fotografiert. Wir gratulieren!
Siegerfoto Juli 2019: Grashüpfer auf Phlox. Wir gratulieren Susanne Bartsch!
Siegerfoto August 2019. Hauhechel-Bläuling Männchen. Wir gratulieren Susanne Peetz!
Das Siegerfoto für September zeigt einen Hummelschwärmer. Herzlichen Glückwunsch an Susanne Peetz !

FOTOWETTBEWERB MIT 100 € PREISGELD

SEPTEMBER 18, 2018ANNETTE KOUBA

Im Gemeindeblatt haben Sie vom Fotowettbewerb der Bürgerstiftung Sauerlach (BSS) gelesen. In dem Artikel erfahren Sie alles, was Sie für den Wettbewerb wissen müssen.
Mit Klick auf den Link gelangen Sie zum Artikel:
In Zukunft reichen Sie Ihr Foto bitte bis zum 20. eines Monats ein.

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Hier nochmal der Wortlaut des Artikels:

BÜRGERSTIFTUNG SAUERLACH

Die BSS fördert und initiiert seit der Gründung Ende 2007 besondere Projekte, um dort etwas zu bewirken, wo öffentliche Mittel nicht zur Verfügung stehen. Eines unserer Ziele ist es, die Vielfalt unserer Natur in unserer Gemeinde zu erhalten. Unser Augenmerk liegt diesmal auf der heimischen Tierwelt. Deshalb rufen wir auf zum genauen Hinsehen und Erkennen!

Foto-Wettbewerb

der Bürgerstiftung Sauerlach

Motto: Was „kreucht und fleucht“ in der Gemeinde Sauerlach?

Wir suchen Ihr schönstes Foto von freilebenden Säugetieren, Vögeln und/oder Insekten aus dem Gemeindegebiet Sauerlach. Seien Sie aufmerksam und findig, aber auch kreativ und teilen Sie mit uns Ihr Foto, das am besten zu unserem Motto passt. Hauptsache, es zeigt auch eine der genannten Tierarten und wurde in der Gemeinde Sauerlach aufgenommen.

Was passiert mit den Bildern?

Gesucht sind insgesamt 13 Bilder über eine Laufzeit von 12 Monaten. Jeden Monat wird von einer Jury das beste eingesandte Foto ausgewählt und im Gemeindeblatt veröffentlicht. Der Wettbewerb läuft von Herbst 2018 bis Herbst 2019. Entstehen soll daraus ein Fotokalender der Bürgerstiftung Sauerlach, der dann zu Weihnachten 2019 fertiggestellt und verkauft werden kann.

Es gibt etwas zu gewinnen!

Für das beste Bild eines jeden Monats gibt es 100,- Euro als Belohnung, und natürlich kann man auch mehrfach teilnehmen. Das beste Foto aller Gewinner wird am Ende des Wettbewerbs ermittelt und mit 200,- Euro prämiert. Das wird dann unser Deckblatt des Kalenders! Es lohnt sich also, nach tollen Motiven auf die Jagd zu gehen.

So nimmt man teil:

  • Schicken Sie ein selbst aufgenommenes Foto von freilebenden Säugetieren, Vögeln und/oder Insekten aus dem Gemeindegebiet Sauerlach ein mit einer Beschreibung über den Ort und das Datum der Aufnahme, dazu die Bezeichnung des Tieres.
  • Teilnehmen können alle Sauerlacher Bürger jeden Alters.
  • Bildqualität: HDR ob von Handy oder Photoapparat; Bearbeitung (z.B. über Photoshop) erlaubt. Die Bildauflösung sollte mindestens 300 dpi (Pixel pro Zoll) betragen
  • Die Einreichung erfolgt monatlich, ab Oktober 2018. Einsendeschluss für das erste Bild ist der 31.10.2018, danach jeweils der l20. eines  Monats. (Korrektur im November 2018)
  • Das siegreiche Oktoberbild wird zum 20.11.2018 im Gemeindeblatt Sauerlach veröffentlicht.
  • Eine Jury, zusammengestellt von der Bürgerstiftung Sauerlach, wird die siegreichen Fotos ermitteln. Dabei wird die Qualität der Aufnahme, die Kreativität und Ästhetik bewertet.
  • Die Teilnahme am Gewinnspiel bedeutet das Einverständnis zur Veröffentlichung des Bildes.
  • Senden Sie Ihr Foto inklusive der oben genannten Beschreibung unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift an: info@buergerstiftung-sauerlach.de

Um juristisch korrekt zu sein, ergänzen wir die Teilnahmebedingungen hier.

Es werden alle Namen der Teilnehmer erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht. Adressdaten werden nur von den Gewinnern erfasst und nur zum Versand des Gewinnes genutzt. Es werden keine Daten an Dritte weitergeben.
Mit der Zustimmung zu diesen Teilnahme- und Datenschutzbestimmungen willigt der Teilnehmer in die oben genannte Datennutzung ein.
Den Teilnehmern stehen alle gesetzlichen Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte gemäß Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu.
Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels:
Die Bürgerstiftung behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder zu ändern, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann oder die Fairness des Foto-Wettbewerbs beeinträchtigt erscheint. Ansprüche für die Teilnehmer entstehen daraus nicht.
Sonstiges: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwertes besteht nicht. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem/der Teilnehmer/-in und der BSS unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.